Infos zur FGTS ab 26/27

Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den geplanten Änderungen in der FGTS ab dem Schuljahr 2026/27 sowie die häufigsten Fragen und Antworten aus Elternsicht zusammengefasst, die im Informationsabend gestellt wurden.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Änderungen durch das Ministerium vorgegeben und durch uns als Träger lediglich umgesetzt werden. Wir haben keinen Einfluss auf die geplanten preislichen oder zeitlichen Änderungen.

Geplante Änderungen ab dem Schuljahr 2026/27

FAQ's des Infoabends

Geschwisterregelung & Beiträge​

Ja. Der Geschwistertarif gilt auch dann, wenn ein Kind die Grundschule besucht und ein weiteres Kind auf einer weiterführenden Schule ist.
Voraussetzung ist, dass das Geschwisterkind an der weiterführenden Schule ebenfalls in einer FGTS angemeldet ist.
Eine Anmeldung in einer Ganztagsklasse an der weiterführenden Schule erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Durch den Geschwistertarif reduziert sich der monatliche Beitrag wie folgt:

  • Betreuung bis 16:00 Uhr:
    Statt 60 € zahlen beide Kinder jeweils 40 € – unabhängig davon, an welcher Schule sie betreut werden.
  • Betreuung bis 17:00 Uhr:
    Statt 75 € zahlen beide Geschwisterkinder jeweils 50 €.

Abholzeiten & Flexibilität

Ja. Die FGTS hat feste Abholzeiten, an denen Kinder regulär gehen können:

  1. Direkt nach Unterrichtsschluss
    → ca. 12:35 Uhr oder 13:20 Uhr (je nach Stundenschluss)
  2. Nach dem Mittagessen
    → ca. 14:15 Uhr
  3. Nach der Hausaufgabenzeit
    → ca. 15:15/15:30 Uhr

Die Zeit 15:00 Uhr kann nicht beibehalten werden, weil das Förderprogramm eine Hausaufgabenzeit von mindestens 60 Minuten vorgibt.

Die finalen Zeiten werden noch einmal in der Steuerungsgruppe abgestimmt.

Ja.
Wenn die Eltern es erlauben, dürfen Kinder selbstständig zu einer der festen Abholzeiten nach Hause gehen.

Die Genehmigung kann erteilt werden:

  • direkt im Betreuungsvertrag (dafür gibt es ein eigenes Ankreuzfeld)
    oder
  • nachträglich schriftlich per E-Mail.

Eine selbstständige Heimgehzeit muss immer zu einer der festgelegten Abholzeiten passen.

Die Abholzeit ab 15:30 Uhr ist flexibel, das heißt:
Ab diesem Zeitpunkt können Kinder in einem gewissen Rahmen fortlaufend abgeholt werden.

Die Organisation verschiedener Abholorte innerhalb der Familie liegt jedoch in der Eigenverantwortung der Eltern. Die Betreuung kann hier zwar keine individuellen Zeitpläne berücksichtigen, sorgt aber durch feste Zeitfenster für bestmögliche Planbarkeit.

Für berufstätige Eltern gibt es die Möglichkeit, einen Betreuungsvertrag bis 17:00 Uhr abzuschließen.
Dieser bietet die nötige zeitliche Flexibilität – allerdings gilt er nur an Schultagen.

In den Ferien sind die Zeiten einheitlich festgelegt auf 8:00 bis 16:00 Uhr

Eine längere Betreuung ist vom Ministerium in den Ferien beim neuen Förderprogramm nicht vorgesehen und wird auch von uns nicht angeboten.

Aktuell gibt es noch keine festgelegten Ausnahmeregelungen für frühere Abholzeiten im Zusammenhang mit regelmäßigen Arzt- oder Therapieterminen.

Der Hintergrund ist die sehr eng getaktete Mittagszeit in der Betreuung:

  • Der Unterricht endet um 13:20 Uhr.
    Bis jedoch alle Kinder im Betreuungsbereich eingetroffen sind und ungeklärte bzw. nicht entschuldigte Fehlzeiten überprüft wurden, ist es in der Regel etwa 13:40 Uhr, bis mit dem Mittagessen begonnen werden kann.
  • Für das Essen steht den Kindern damit ohnehin nur ein begrenztes Zeitfenster zur Verfügung.
  • Zusätzliche individuelle Abholzeiten während dieser Phase würden einen hohen organisatorischen Aufwand verursachen und die Betreuungskräfte stark binden.

Aus diesem Grund ist die früheste Abholzeit derzeit auf 14:00 Uhr festgelegt.

Ergänzend ist festzuhalten, dass feste Abholzeiten vom Ministerium ausdrücklich bewilligt sind.
Die Organisation und konkrete Ausgestaltung dieser Abholzeiten obliegt dem jeweiligen Träger, der dabei sowohl die pädagogischen Abläufe als auch die Aufsichtspflicht sicherstellen muss.

Die Rückmeldungen der Eltern zu festen, nicht verschiebbaren Arzt- oder Therapieterminen werden dennoch ernst genommen. Das Thema wird in die Steuerungsgruppe eingebracht und dort erneut beraten. Ziel ist zu prüfen, ob es eine klar definierte Ausnahmeregelung für regelmäßig wiederkehrende medizinische oder therapeutische Termine geben kann.

Eine solche Regelung müsste:

  • verbindlich und für alle transparent sein,
  • sich organisatorisch umsetzen lassen,
  • und voraussichtlich an den vorherigen Nachweis durch ein Attest oder eine entsprechende Bescheinigung gekoppelt sein.

Die Entscheidung hierüber trifft die Steuerungsgruppe. Über das Ergebnis würden die Eltern entsprechend informiert.

Sicherheit bei der Abholung

Abholpersonen werden nach wie vor eindeutig legitimiert.
Allerdings wird nicht bei jeder Abholung erneut der Ausweis kontrolliert, da die Eltern und regelmäßig abholenden Personen dem Betreuungsteam in der Regel bekannt sind.

Ist eine Person noch nicht bekannt, erfolgt selbstverständlich eine Überprüfung:

  • entweder durch Vorzeigen des Ausweises,
  • oder – falls dieser nicht vorliegt – durch Rücksprache mit Kolleginnen und Kollegen, ob die Person als abholberechtigt bekannt ist.

In der Praxis gehen immer die gleichen Mitarbeiter ans Telefon und sprechen regelmäßig mit den bekannten Sorge- und Abholberechtigten. Stimmen und Gesprächspartner sind daher vielfach vertraut.

Eltern haben jederzeit die Wahl:

  • Wer auf maximale Sicherheit setzt, holt sein Kind persönlich in der Betreuung ab
  • Eltern können außerdem ausdrücklich festlegen, dass ihr Kind grundsätzlich nicht nach telefonischer Rücksprache nach draußen geschickt werden darf. Ein entsprechender schriftlicher Hinweis kann gerne per Email eingereicht werden.

Dabei ist wichtig zu wissen:

  • Diese Regelung gilt verbindlich und dauerhaft.
  • Sie kann nicht situationsabhängig gewechselt werden – z. B. je nach Wetter, Zeitdruck oder Tagesform.
  • Ist festgelegt, dass Kinder nicht rausgeschickt werden dürfen, muss der Sorge- oder Abholberechtigte immer persönlich in die Betreuung kommen – auch bei Regen oder wenn es besonders eilig ist.

Eine wechselnde Handhabung würde zu Unsicherheiten führen und kann vom Team aus organisatorischen und aufsichtsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden.

Kinder werden ausschließlich an bekannte und abholberechtigte Personen übergeben.

Ist eine Person:

  • nicht bekannt und
  • nicht als abholberechtigt hinterlegt,

wird das Kind nicht herausgegeben.

In solchen Fällen erfolgt immer eine Rückfrage bei den Sorgeberechtigten. Dieser zusätzliche Zeitaufwand wird bewusst in Kauf genommen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten – auch wenn diese Klärungen uns immer wieder Zeit kosten, die dann an anderer Stelle fehlt.

Und nochmal: Wenn Sie nicht wünschen, dass fremde Personen das Kind abholen, geben Sie keine Abholberechtigten an und holen ihr Kind täglich selbst im Betreuungsraum ab.

Ferienbetreuung: Kosten, Leistung und Planung

Ja.
Die 30 € pro angefangener Woche Ferienbetreuung werden zusätzlich zum regulären Monatsbeitrag erhoben.

Materialkosten und Versicherung:

Wir als Träger haben uns bewusst dafür entschieden, Materialkosten und Versicherung nicht mehr separat zu berechnen. Ausgenommen sind außergewöhnliche Belastungen wie z.B. Eintrittsgelder, Fahrtkosten etc. Die kämen auf die Eltern zu.
Dies ist keine Vorgabe des Ministeriums, sondern eine freiwillige Entscheidung des Trägers.

Essen und Frühstück:
Frühstück und Mittagessen werden weiterhin separat berechnet.

Beispielrechnung für 3 Wochen Ferienbetreuung (15 Betreuungstage):

  • Ferienbetreuung:
    3 Wochen × 30 € = 90,00 €
  • Frühstück:
    15 × 2,80 € = 42,00 €
  • Mittagessen:
    15 × 4,70 € = 70,50 €

Gesamtkosten:
 202,50 €

Frühstück und Beitrag für die Ferien sind im Voraus fällig und werden nicht zurückerstattet. Das Mittagessen wird tagesgenau am Monatsende berechnet.

Nein.
Brückentage gelten nicht als Ferientage und werden daher nicht zusätzlich berechnet.

Die frühzeitige Abfrage ist notwendig, weil auch der Träger und das Betreuungsteam langfristig planen müssen.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Urlaubsplanung der Mitarbeitenden,
  • die Verlässlichkeit bei der Genehmigung von Urlaubstagen,
  • sowie eine bedarfsgerechte Personalplanung für die Ferienzeiten.

Da aktuell noch nicht absehbar ist, wie stark die Ferienbetreuung im neuen Förderprogramm genutzt wird, benötigen wir – zumindest in einer Übergangsphase – einen Überblick über den zu erwartenden Bedarf.
Dies betrifft insbesondere die Herbst- und Weihnachtsferien 2026 sowie perspektivisch das Jahr 2027.

Hinzu kommt, dass dem Träger deutlich weniger Schließtage zur Verfügung stehen als früher. Die Mitarbeitenden müssen ihren Urlaub daher verstärkt während des laufenden Schuljahres oder während geöffneter Ferienzeiten nehmen. Um dies verlässlich steuern zu können, ist eine frühe Planung erforderlich.

Der Monat November wurde deshalb als sinnvoller Zeitpunkt gewählt.
Dieser Termin wird jedoch intern noch einmal geprüft, insbesondere mit Blick darauf, ob eine Rückmeldung eventuell auch erst im Dezember erfolgen kann.

Leider benötigen wir die verbindliche Anmeldung der Ferienbetreuung für Herbst und Weihnachten 26 bis spätestens Anfang Januar 26, um unseren Betrieb zuverlässig planen zu können. Dies ist aus folgenden Gründen zwingend erforderlich:

  • Personalplanung: Wir müssen unseren eigenen Mitarbeitern ihren Jahresurlaub zeitnah genehmigen und sicherstellen, dass während der Ferienzeiten eine ausreichende und gesetzlich vorgeschriebene Personalbesetzung gewährleistet ist.

  • Budgetierung/Ressourcen: Die verbindlichen Anmeldungen dienen als Grundlage für die Planung von Materialien, Ausflügen und dem gesamten Ferienprogramm.

Wir bitten Sie daher, die Entscheidung bis zur Frist am 09.01.26 zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Buchung verbindlich und die anfallenden Kosten werden fällig und werden nicht mehr zurückerstattet.

Um Ihnen die Planung zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen:

  1. Worst-Case-Szenario planen: Kreuzen Sie die Betreuungswochen an, die in Ihrer Familie am wahrscheinlichsten für die benötigte Fremdbetreuung in Frage kommen (z.B. die Wochen, in denen Ihr Urlaub nicht möglich ist).

  2. Priorität beim Arbeitgeber einfordern: Wenn möglich, bitten Sie Ihren Arbeitgeber priorisiert um eine Zusage oder zumindest eine Tendenz für die Urlaubszeiten, die Sie für die Buchung benötigen.

Wir haben in den vergangenen Jahren häufig mit groben Schätzungen gearbeitet. Diese Vorgehensweise ist aktuell jedoch nicht mehr ausreichend, da noch unklar ist, welche Auswirkungen das neue Förderprogramm tatsächlich hat – sowohl für die Familien als auch für die Betreuungseinrichtungen.

Für die Jahre 2026 und 2027 ist daher eine verbindlichere Vorplanung notwendig.

Derzeit ist ausschließlich eine wochenweise Anmeldung vorgesehen.
Der Ferienbeitrag von 30 € gilt pro angefangener Woche.

Ob im weiteren Verlauf des Jahres noch einmal eine konkretere Abfrage einzelner Betreuungstage innerhalb der Wochen erfolgt, kann derzeit noch nicht zugesagt werden.

Eine sehr frühe, tagegenaue Abfrage (z. B. bereits ein Jahr im Voraus) wäre für viele Eltern ebenso wenig realistisch und würde keine verlässliche Planungsgrundlage bieten. Aus diesem Grund wurde bewusst eine wochenweise Planung gewählt.

Nein.
Aktuell ist keine Stornierungsfrist vorgesehen.

Hintergrund ist, dass Kinder in der Vergangenheit häufig für alle geöffneten Ferienwochen angemeldet wurden, aber dann nicht zur Betreuung erschienen sind. Eine Stornierungsfrist würde faktisch zu derselben Situation führen und keine verlässliche Planung ermöglichen.

Daher gilt:

  • Bitte melden Sie Ihr Kind nur für die Ferienwochen an, in denen tatsächlich Betreuung benötigt wird.
  • Die Anmeldung ist verbindlich.

Eltern haben weiterhin die Möglichkeit, ihr Kind bis spätestens 8:15 Uhr am jeweiligen Betreuungstag krank zu melden.
In diesem Fall wird das Mittagessen – wie bisher – nicht berechnet.

Ja.
Der Ferienbeitrag von 30 € pro Woche ist auch bei Krankheit des Kindes zu entrichten.

Nein.
Auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests ist keine Rückerstattung des Ferienbeitrags vorgesehen.

Es gibt dafür mehrere Gründe:

  1. Personal- und Einsatzplanung erfolgt im Voraus
    Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist Grundlage für die Personalplanung. Betreuungskräfte werden eingeplant, Arbeitszeiten festgelegt und Ressourcen bereitgestellt – unabhängig davon, ob ein einzelnes Kind später erkrankt oder nicht.
  2. Die Kosten entstehen unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit
    Die Betreuungskapazität wird vorgehalten, auch wenn ein Kind kurzfristig fehlt.
  3. Hoher organisatorischer Mehraufwand bei Rückerstattungen
    Rückerstattungen würden umfangreiche zusätzliche Verwaltungsarbeit erfordern:
    • Prüfung einzelner Abmeldungen und Nachweise
    • Nachberechnungen nach jeder Ferienphase
    • Rücküberweisungen
  1. Vergleichbare Vertragslogik in anderen Lebensbereichen
    Die Ferienbetreuung funktioniert – wie viele andere Alltagsverträge – auf Basis einer Bereitstellung von Leistung, nicht auf Basis der tatsächlichen Nutzung:
    • Bei einem Fitnessstudiovertrag wird der Beitrag auch dann gezahlt, wenn man krank ist oder nicht hingeht.
    • Ein Telefon- oder Handyvertrag kostet weiterhin Geld, selbst wenn der Anschluss eine Zeit lang nicht genutzt wird.
    • Ein Turnverein wird gezahlt, ob man das Kind ins Training schickt oder nicht.
    • Der Schwimmkurs wird gezahlt, ob das Kind krank ist oder nicht.
    • Kann eine gebuchte Reise aufgrund von Krankheit nicht angetreten werden, besteht ohne entsprechende Versicherung ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung.

In all diesen Fällen wird eine Leistung vorgehalten – genau wie bei der Ferienbetreuung.
Mit der Anmeldung gehen Eltern einen verbindlichen Vertrag ein, bei dem keine Rückerstattung für Nichtnutzung vorgesehen ist.

Ob das Ferienprogramm künftig wieder umfangreicher gestaltet werden kann, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
Teilnahmezahlen und Personalressourcen.

Zunächst ist uns wichtig klarzustellen:
Die Erhöhung der Ferienbeiträge wurde nicht vom Träger festgelegt, sondern ergibt sich aus den Vorgaben des Ministeriums im neuen Förderprogramm.
Auf die Beitragshöhe selbst haben wir keinen Einfluss.

Rückblick:
In den vergangenen Jahren war die Situation eine andere:
  • Früher nahmen etwa 40 Kinder an der Ferienbetreuung teil – bei gleichzeitig höherer Personalverfügbarkeit.
    → Ausflüge und größere Aktionen waren möglich.
  • Mittlerweile liegen die Anmeldungen bei 60–70 Kindern, jedoch mit weniger Personal.

Für größere Ausflüge entsteht dadurch ein erhebliches Kostenproblem:

  • Früher reichte ein Bus
  • Heute wären zwei Busse notwendig
  • Diese zusätzlichen Kosten müssten vollständig auf die Eltern umgelegt werden.

Da sich nicht alle Familien solche Mehrkosten leisten können, haben wir uns bewusst dagegen entschieden, diese Ausgaben weiterzugeben.

Personalsituation

Ein weiterer, entscheidender Faktor ist die aktuelle Personallage:

  • In Ludweiler stehen derzeit nur zwei Mitarbeitende mit 25-Stunden-Vertrag zur Verfügung.
  • Weitere Mitarbeitende arbeiten:
    • auf Minijobbasis (9–10 Stunden),
    • mit 15 Stunden,
    • oder 20 Stunden pro Woche.
  • Diese Arbeitszeiten liegen nicht daran, dass wir keine zusätzlichen Stunden anbieten würden,
    sondern an privaten Verpflichtungen der Mitarbeitenden, die nicht mehr Stunden leisten wollen oder können oder daran, dass Vormittagsstellen im pädagogischen Bereich attraktiver sind.
  • Vollzeitstellen sind im Nachmittagsbereich nicht möglich, da der reguläre Arbeitszeitrahmen zwischen 12:00 und 17:00 Uhr liegt
  • Pädagogische Fachkräfte bevorzugen häufig den Vormittag oder Ganztagsstellen, was die Personalgewinnung zusätzlich erschwert.
  • Zudem kommt es immer wieder zu krankheitsbedingten Ausfällen.

Müssen in den Ferien 60 Kinder betreut werden, bedeutet das die dauerhafte Besetzung von drei Gruppen.
Mit der aktuellen Personalausstattung bleibt kaum Spielraum, zusätzliches Personal für Ausflüge oder besondere Programmpunkte einzuplanen.

Fazit:

Ein größeres oder qualitativ erweitertes Ferienprogramm ist realistisch nur dann möglich, wenn:

  • sich die Teilnehmerzahlen stabilisieren (und angemeldete Kinder tatsächlich regelmäßig erscheinen)
  • und ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stehen.

Erst unter diesen Voraussetzungen können weitergehende Angebote, Ausflüge oder besondere Aktionen wieder verlässlich geplant werden.

Davon abgesehen dürfen Sie sich gerne freiwillig als Unterstützung melden oder uns geeignete Personen zur Bewerbung schicken. Wir suchen bereits seit Mai 2023 händeringend Mitarbeiter.

Grundsätzlich ja – aber mit Einschränkungen durch die Aufsichtspflicht.

  • In den Ferien sind wir regelmäßig draußen, da die Gruppengrößen und das Personal dies meist ermöglichen.
  • Während der Schulzeit sieht es anders aus:
    • In Lauterbach klappt es besser, da dort weniger Kinder betreut werden und mehr Personal bis 17 Uhr vor Ort ist.
    • In Ludweiler hingegen sind oft nur zwei Mitarbeitende ab 15:00/15:30 Uhr vor Ort.
    • Bei dieser Personalsituation können nicht 40–60 Kinder auf ein großes Außengelände geschickt werden – die Aufsicht wäre nicht gewährleistet.

Das ist der Hauptgrund, warum Kinder selten draußen sind, selbst wenn das Wetter gut ist.

Verträge und Laufzeiten

Ja.
Bis 31.07.2026 ändern sich weder die bestehenden Verträge noch die bisherige Organisation der Ferienbetreuung.
Alles läuft weiter wie bisher.

Ja.
Für die Nutzung der Ferienbetreuung benötigen Familien einen gültigen Betreuungsvertrag ab dem 01.08.2026.

Ja. Die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung ist freiwillig.

Umgekehrt ist es jedoch nicht möglich: Keine Ferienbetreuung ohne Betreuungsvertrag.

Ja, eine Kündigung ist möglich.
Allerdings müssen Sie nicht selbst kündigen, da die Verträge ohnehin durch uns zum 31.7.26 beendet werden, um sie an das neue Förderprogramm anzupassen.

Die ausgefüllten Vertragsunterlagen müssen spätestens am 2. März eingegangen sein.
Voraussetzung ist, dass das Ministerium das Förderprogramm bis dahin endgültig verabschiedet hat, sodass die Verträge im Januar bzw. Februar verschickt werden.

Bei einem regulären Schulwechsel nach der 4. Klasse läuft der Vetrag automatisch aus und muss nicht gekündigt werden.

Alle Familien mit bestehendem Vertrag erhalten automatisch die neuen Vertragsunterlagen und müssen diese bis zum 02.03.26 zurückgeben.